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Kaum Transparenz, schlechte Kommunikation – Der DFB wird das Videokeller-Image nicht los

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Verwirrte Blicke, leere Gesichter, ahnungslose Gesten – Auch am 31. Spieltag der Bundesliga-Saison 2018/19 standen die Fans erneut vor einem Rätsel. In der 14. Minute hatte Mario Götze mit einem tollen Kopfball für das 1:0 im Revier-Derby auf Schalke gesorgt. Der BVB übernahm die Spielkontrolle. Dann der Videobeweis und der Pfiff: Handelfmeter für Schalke 04 . Eine äußerst strittige Szene und keine klare Fehlentscheidung von Schiedsrichter Felix Zwayer.  Warum hat der Video-Assistent eingegriffen? Trotz langer Testphase bleibt der Videobeweis eines der größten Rätsel des Fußballs. Dabei sind die Regeln doch klar kommuniziert worden, oder? Der Video-Assistent darf nur bei klaren, offensichtlichen Fehlentscheidungen eingreifen. Also bei „falscher Wahrnehmung“ durch den Schiedsrichter. Was genau ein klarer Fehler ist, liegt jedoch im Ermessen des Videoschiedsrichters. Dieses erste Kriterium ist also sehr undeutlich definiert und führt dazu, dass bei identischen Spielsituationen